AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Weilburger Touristikbetriebe 

 

1. AUFTRAG

Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch, Web Formular sowie über diverse Buchungsportale oder auch per Mail erfolgen.

Das Floss ist nicht zu mieten und fahren von Personen unter 18 Jahren und Personen die infolge körperlicher, geistiger Mängel, des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind. 

Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung, den Mietvertrag, die AGB sowie die Richtlinien zum Floßfahren auf der Lahn mit der bitte um fristgerechte Anzahlung.

Bei der online Buchung wird automatisch eine Anzahlung in Höhe von 100 € fällig.

Erst nach Eingang der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.

Die Anzahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum zu erfolgen.

 

Geht die Anzahlung innerhalb der genannten Frist ein, ist die Buchung wirksam. Ein Eingang nach der genannten Frist stellt ein neues Angebot des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrages mit den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Vertragsinhalt dar. Dem Vermieter steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Sollte der Vermieter das Angebot nicht annehmen, teilt er dies dem Mieter unverzüglich mit und überweist dem Mieter die Anzahlung auf ein vom Mieter zu benennendes Konto zurück.

 

Falls auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € 

Die Anzahlung überweisen Sie bitte bis zur angegebenen Frist nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:

 

Empfänger: 

 

Bankverbindung :

Kreissparkasse Weilburg

IBAN DE55 5115 1919 0100 4937 74

HELADEF1WEI

 

 

Verwendungszweck:

 

Vorname, Name, Buchungsnummer und/oder Datum der Floßmiete.

 

Der Restbetrag und Zusatzleistungen z.B. Getränke sind nach der Fahrt in bar oder mit EC Karte zu entrichten.

 

Die auf unserer Website angegebenen Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor.

Die Preise, welche am 1. Januar  eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. Es gelten grundsätzlich die AGB, welche zum Mietzeitraum auf unserer Seite hinterlegt sind.

 

STORNOGEBÜHREN

 Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage oder Umbuchung  der reservierten und gebuchten Flößen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro.

Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, so fallen folgende Stornogebühren an:

Stornierung bei :

  • 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises              
  •  8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises
  •  bis 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises. 

Bei Stornierung durch den nicht Antritt 100 % 

 

Es besteht eine Möglichkeit die Floßfahrt umzubuchen das muss spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht.

 

Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache  auf einen anderen Termin verlegen.

Wir bitten um schriftliche Rückmeldung.

 

STORNIERUNG DURCH DEN VERMIETER 

 

UNWETTER, STURM UND HOCHWASSER

Im Falle von extrem schlechten Wetters oder der Warnung vor Sturm und Hochwasser, können die Weilburger Touristikbetriebe die Buchung kurzfristig Stornieren.

Die Weilburger Touristikbetriebe sind in diesem Falle nicht zu einer finanziellen Entschädigung verpflichtet.

Es wird versucht gemeinsam einen Ersatztermin zu finden. Diese Umbuchung ist kostenlos.

 

LEISTUNGSUMFANG

Alle vereinbarten Leistungen sind im Mietvertrag festgehalten. Dieser wird vor Ort bei Übernahme des Flosse ausgefüllt. Die Getränke werden separat übergeben und auch verrechnet. Getränke müssen nur nach Verbrauch bezahlt werden.

 

MIETZEITRAUM

Der Mietzeitraum der Flöße erfolgt in der Zeit:

 

01.04 - 30.04. von 10:00 bis 18.00 Uhr

01.05.- 31.05. von 09:00 bis 19:00 Uhr 

01.06. - 30.07. von 9:00 bis 20:00 Uhr 

01.08. - 31.08. von 9:00 bis 19:00 Uhr 

01.09. - 30.09. von 9:00 bis 18:00 Uhr

01.10. - 17.10. von 9:00 bis 17:00 Uhr 

 

Sollte die Floßfahrt vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. 

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abfahrt.

 

ÜBERGABE DER FLOSSE

Seien Sie mindestens 20Minuten vor Abfahrt am  Schiffsanleger im Ahäuserweg 4a 35781 Weilburg.

Parken Sie bitte ausschließlich nur im Parkhaus Innenstadt im Ahäuser Weg 4 (siehe Anfahrtsbeschreibung). Fußweg zum Schiffsanleger ca. 7 Minuten.

An den Wochenenden kann auch direkt am Schiffsanleger geparkt werden.

 

GETRÄNKE

Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken ist verboten. Der Verzehr von harten Spirituosen (Schnaps) ist strengstens aus Sicherheitsgründen verboten.

Es besteht ein Mindestverzehr von 3,00€ pro Person und Stunde.

Getränke können bei der Reservierung vorab bestellt werden und auch noch nach geordert werden.

 

ALKOHOL

Für den Floßführer (Kapitän) und vom Mieter noch zu benennenden Assistenten (Matrose) gilt die 0,3 Promille grenze. Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nicht auszuhändigen.

 

HAFTUNG 

 

 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

- gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung;

- die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen 

 Die Teilnahme an unseren Reisen sind mit besonderen Risiken verbunden (Kanu-, Kajakfahren und Flossfahrten ) und erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Wir haften nur für Schäden die durch uns vorsätzlich und grobfahrlässig herbeigeführt worden sind. Unsere Haftung ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.

 

Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, bitten wir Sie, dies bereits vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Evtl. Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich bei uns anzumelden. Für Schäden infolge des Verlustes oder der Beschädigung Ihres Reisegepäcks während der Reise können wir nicht haften. Wir empfehlen Ihnen, nur das Nötigste mitzunehmen.

Werden gemietete Sachen durch Sie beschädigt, oder gehen diese durch Ihr Verschulden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

 

Sollte ein Floß durch nicht vorhersehbare Ereignisse nicht fahrbereit sein und für den gebuchten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen Können die Weilburger Touristikbetriebe vom geschlossenen Vertrag ohne Entschädigung zurücktreten. Wir werden allerdings uns bemühen einen Ausweichtermin zu finden.

 

Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter können die Weilburger Touristikbetriebe den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

KAUTION

Vor Antritt der Fahrt, muss vom Mieter bei den Weilburger Touristikbetriebe eine Kaution von 250,- Euro in bar hinterlegt werden. Diese wird nach schadenfreier Übergabe der Flosse an die Weilburger Touristikbetriebe mit den bezogenen Getränken verrechnet. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet

 

NUTZUNG

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Charterer übernimmt das Floss auf eigene Verantwortung und haftet für die an Bord befindlichen Personen.

Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Flosses über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen wird. Das Fahren der Flöße ist bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm und aufziehendem Gewitter verboten.

Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Alle Gegenstände müssen in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.

Bei Verlust oder Beschädigung der der mit gemieteten Gegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert. 

Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.

Grundsätzlich gilt: Das Floß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.

Eine Mietzeitverlängerung ist auch während der laufenden Floßfahrt mit Telefonischer Absprache grundsätzlich möglich (wenn keine Anschlussvermietung vorliegt), es gilt der aktuelle Tarif. Es können nur volle Stunden nachgebucht werden.

 

Der Mieter hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen:

- sich während der Einweisung über das Führen des Flosses zu informieren

- das der Beschilderung und den Schifffahrtszeichen folge geleistet wird

- das die Zahl der für das Floss zugelassenen Personen nicht überschritten wird

- das keine Abfälle oder Unrat ins Wasser gelangen sondern umweltgerecht entsorgt werden

- das keine Pflanzen beschädigt werden

- das Tiere in ihrem Lebensraum nicht beeinträchtigt werden

- das Floss und die Ausrüstung vor Schaden und Missbrauch zu bewahren

- das die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden

- an ufernahen Bereichen und bei Untiefen den Gewässergrund nicht zu berühren

- einen Mindestabstand von 2,50 m zum linken und rechten Ufer zu halten

- auf das Rechtsfahrgebot zu achten

- sich umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern (ins besondere Ruderer) und Anglern zu verhalten und ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.Ruderer, Paddlern und Schwimmern ist immer die Vorfahrt zu gewähren. 

 

Bei obigen genannten Zuwiderhandlungen und unnötigen Lärmbelästigungen erfolgt eine vorzeitige Abgabe des Flosses und Verlust der Kaution.

Es darf nur unser eigener Grill benutzt werden, die Nutzung eines selbst mitgebrachten Grills ist verboten.

Es besteht die Möglichkeit, den floßeigenen Grill gegen eine Gebühr von 39 € inklusive Aluschalen zu nutzen.  Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. 

 

Geschirr und Besteck kann für eine kleine Gebühr von 1,50€  dazu gebucht werden.

  

Die Durchfahrt durch den Weilburger Schifffahrtstunnel ist verboten.

Das befahren der Wehre und der Uferzonen ist strengstens untersagt.

Fluss aufwärts nicht weiter wie zur Schleuse Löhnberg

Das urinieren vom Floß aus ist strengstens VERBOTEN und kann zum Abbruch der Floßtour sowie Verlust der Kaution führen.

Das unnötige grölen und schreien auf den flossen ist untersagt und kann zum Abbruch der Floßtour führen.

Auf den Flößen darf nur Musik in einer angemessenen Lautstärke abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Kaution.

 

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Weilburg.